Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A: AGB DATENERHEBUNG UND NUTZUNG DES ANGEBOTS
B: AGB VERTRIEBSPARTNERSCHAFT

A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ATOBU GmbH
Einleitung
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit der ATOBU GmbH akzeptieren die beteiligten Vertragsparteien die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Zur Vereinfachung der Texte verwenden wir männliche Bezeichnungen, die jedoch als geschlechtsneutral anzusehen sind.
Diese AGB sind stets unter der Internetadresse https://www.wohntraumcheck.de/agb abrufbar und können dort heruntergeladen werden.
1.0 Geltungsbereich
1.a
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der ATOBU GmbH, fortan als „ATOBU“ bezeichnet, ihren Kunden, die ATOBU Kontaktdaten bereitstellen, hier „Anfragenden“ genannt, sowie den Geschäftskunden, denen ATOBU qualifizierte Anfragen zukommen lässt, fortan „Partnerfirmen“ genannt.
1.b
Diese AGB gelten für die Nutzung aller Websites von ATOBU, unabhängig davon, auf welchen dieser Websites sich Anfragenden oder Partnerfirmen registrieren oder einloggen und unabhängig vom Interesse an spezifischen Produkten. Individuelle Abweichungen sind nur bei expliziten Einzelvereinbarungen möglich.
1.c
Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, erkennen wir nur an, wenn ATOBU ausdrücklich zustimmt. Das Ausbleiben einer Ablehnung bedeutet keine Zustimmung.
2.0 Beschreibung der Leistung
2.a
ATOBU führt Online-Kommunikationsaktionen durch, die Anfragenden ermöglichen, mittels Formularen Anfragen zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen zu stellen. Die Anfragen beziehen sich darauf, Angebotsvergleiche anzufordern. ATOBU prüft und ergänzt diese Anfragen telefonisch und leitet sie als qualifizierte Datensätze an geeignete Partnerfirmen weiter, welche die Anfragen kaufen und direkt an die Anfragenden Angebote senden. ATOBU wählt hierfür Partnerfirmen aus, die sich registriert haben und ein vereinbartes Entgelt entrichten. Die Weiterleitung von Anfragen ist auf maximal vier Partnerfirmen beschränkt, wobei ATOBU die Auswahl trifft.
2.b
Die Anfragen bzw. Daten werden von den Anfragenden kostenfrei eingereicht – das heißt im Rahmen eines unentgeltlichen Auftrags übermittelt. ATOBU übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Aufträge zustande kommen oder erfolgreich abgeschlossen werden. Die Qualifizierung der Anfragen erfolgt anhand der von Anfragenden gemachten Angaben.
2.d
ATOBU führt nur die telefonische Qualifizierung, den Verkauf und die Weitergabe von Anfragen durch. Eine Überprüfung der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben der Anfragenden ist nicht gewährleistet.
2.e
Das Einreichen von Anfragen dient als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und ist keine verbindliche Willenserklärung. Ein Vertragsverhältnis zwischen Anfragenden und Partnerfirma entsteht erst durch direkte Absprache.
2.f
ATOBU behält sich das Recht vor, Funktionen ihrer Internetdienste zu aktualisieren, anzupassen oder einzuschränken. Änderungen der Dienste auf den ATOBU-Websites sind jederzeit möglich.
2.g
Die durchgehende Verfügbarkeit der Websites kann ATOBU nicht garantieren. Externe Ereignisse können die Funktionalität beeinträchtigen.
2.h
Ohne ausdrückliche Zustimmung von ATOBU ist es untersagt, Inhalte der Websites zu kopieren, zu verändern oder anderweitig zu verwenden.
3.0 Registrierung und Vertragsschluss
3.a
Zur Nutzung der Dienste von ATOBU ist eine Registrierung der Partnerfirmen notwendig. Diese kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Der Vertragsschluss erfolgt durch eine Auftragsbestätigung von ATOBU, durch Vertragsabschluss oder spätestens mit der ersten Leistungserbringung.
3.b
Die Registrierung ist kostenlos, kann jedoch an Bedingungen wie eine Bonitätsprüfung gebunden sein.
3.c
Nur rechtlich befugte Unternehmen dürfen sich registrieren. Diese Unternehmen müssen über die notwendigen Gewerbeanmeldungen und Versicherungen verfügen und qualifizierte Arbeiten gemäß den Standards ihrer Branche anbieten.
3.d
Die Registrierung steht natürlichen und juristischen Personen offen und bedarf der Genehmigung durch ATOBU.
3.e
Partnerfirmen müssen bei der Registrierung korrekte Daten angeben und Änderungen unverzüglich mitteilen.
3.f
ATOBU kann Benutzernamen und Passwörter zuweisen. Es besteht kein Anspruch auf spezifische Benutzernamen oder Passwörter.
3.g
Jede Partnerfirma darf sich nur einmal registrieren. Mehrfach-Registrierungen können gelöscht werden.
3.h
Die Registrierung garantiert kein Recht auf die fortwährende Nutzung der Dienste. ATOBU kann die Mitgliedschaft jederzeit kündigen.
3.i
Registrierte Partnerfirmen müssen bei der Registrierung solvent sein. Im Falle einer Insolvenz ist ATOBU unverzüglich zu informieren.
4 Dienstleistungen von ATOBU
4.a Verpflichtungen der Partnerfirmen
4.a.1
Partnerfirmen müssen ATOBU eine gültige E-Mail-Adresse bereitstellen. Alle Mitteilungen und Anfragen werden an diese Adresse gesendet, sofern nicht anders vereinbart.
4.a.2
Die Nutzung des Online-Dienstes von ATOBU darf nur mit zugelassener Software erfolgen. Der Einsatz automatisierter Programme bedarf einer schriftlichen Genehmigung von ATOBU.
4.b Datenübermittlung und Verfügbarkeit
4.b.1
Anfragen werden an die von den Partnerfirmen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und enthalten PDF- und CSV-Dateien mit den Anfragedaten. Die Übermittlung der Daten kann auch über API-Schnittstellen erfolgen. ATOBU kann die Funktionalität der Schnittstelle nur im Rahmen ihres Einflussbereichs garantieren. Das Partnerunternehmen steht deshalb selbst in der Verantwortung zu prüfen, dass die Daten technisch korrekt empfangen werden.
4.c Weitergabe von Anfragen
4.c.1
Es besteht keine Exklusivität für die übermittelten Anfragen, sofern nicht anders vereinbart. Die Anzahl der Empfänger pro Anfrage ist vertraglich auf vier begrenzt.
4.d Rechte der Partnerfirmen
4.d.1
Partnerfirmen haben das Recht, die Anfragen gemäß ihrer Vereinbarung zu erwerben. Anfragen werden nach Überprüfung sofort weitergeleitet.
4.d.2
Die Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte ist untersagt, es sei denn, eine abweichende Vereinbarung wurde getroffen.
4.e Gewährleistung und Reklamation
4.e.1
ATOBU gewährleistet, dass die Anfragen den vereinbarten Anforderungen entsprechen, sofern diese korrekt übermittelt wurden. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gemeldet werden.
4.e.2
Wenn die Beschaffenheit der Anfragen nicht vertragsgemäß ist, haben die Partnerunternehmen gemäß § 439 BGB ein Recht auf Nacherfüllung. Die betroffene Anfrage muss das Partnerunternehmen ordnungsgemäß innerhalb von 14 Tagen nach deren Empfang unter Angabe der korrekten Anfragen-ID und des Reklamationsgrundes gemäß § 377 Abs. 1 HGB per E-Mail an service@atobu.de melden.
4.e.3
Bei fehlerhaften Telefonnummern gilt eine längere Rügefrist von 6 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Reklamationen müssen unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden. Zum Nachweis muss das Partnerunternehmen die Reklamationsgründe belegen. ATOBU hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit der Nachbesserung, die Anfrage durch eine kostenlose Ersatzanfrage ersetzen, eine Stornierung vornehmen oder die Rechnung gut zu schreiben.
4.e.4
ATOBU unternimmt Anstrengungen, um Scheinanfragen zu identifizieren und auszusortieren. Trotz dieser Bemühungen kann ATOBU jedoch nicht gewährleisten, dass jeder übermittelte Datensatz auf einem echten Interesse beruht. Im Falle des Nachweises einer Scheinanfrage ermöglicht ATOBU aus Kulanzgründen eine Reklamationsmöglichkeit für die Partnerfirmen. Es ist jedoch zu beachten, dass ATOBU nicht garantieren kann, dass die Angaben der anfragenden Personen in jedem Detail zutreffend sind.
4.d Vergütung
4.d.1
Die Bezahlung erfolgt unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrags. Rechnungen werden per E-Mail versendet und sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
4.d.2
ATOBU sendet Rechnungen elektronisch an die Partnerfirmen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen existieren. Die Zahlungen sind entsprechend den bei Vertragsabschluss festgelegten Methoden zu leisten. Im Falle eines Lastschriftverfahrens ist es erforderlich, dass die Partnerfirmen für ausreichende Kontodeckung sorgen. Sollte es zu einer Rückbuchung kommen, ist ATOBU berechtigt, eine Pauschale für Transaktionskosten in Höhe von 25 Euro zuzüglich der anwendbaren Mehrwertsteuer zu erheben, es sei denn, die Rückbuchung erfolgte aufgrund eines Fehlers von ATOBU.
4.d.3
Falls eine Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach deren Zustellung beglichen wird, befindet sich das Partnerunternehmen automatisch im Zahlungsverzug.
4.d.4
Eine Verrechnung gegenüber den Zahlungsforderungen von ATOBU ist ausschließlich mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4.d.5
ATOBU hat das Recht, Inkassobüros mit dem Forderungsmanagement zu beauftragen und die dafür notwendigen Daten weiterzugeben. Des Weiteren ist ATOBU ermächtigt, Forderungen an Dritte zu übertragen.
4.e
Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, die die Infrastruktur von ATOBU beeinträchtigen oder deren Funktionsfähigkeit stören.
5.0 Preise und Zahlungsbedingungen
5.a
Die Entgelte für die von ATOBU angebotenen Services richten sich nach den jeweils gültigen Preisverzeichnissen, die ATOBU nach eigenem Ermessen aktualisieren kann.
5.b
Sämtliche Preisangaben unterliegen der Hinzurechnung der jeweils anwendbaren Mehrwertsteuer gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
5.c
ATOBU fertigt für die Partnerfirmen monatlich Abrechnungen über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen an.
5.d
Diese Rechnungen sind binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsstellung vollständig und ohne jeden Abzug zu begleichen.
5.e
Bei Zahlungsverzug ist ATOBU berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen.
5.f
Eine Verrechnung durch das Partnerunternehmen mit Forderungen gegen ATOBU ist nur zulässig, wenn diese Gegenforderungen unbestritten oder gerichtlich bestätigt sind.
5.g
Das Recht zur Zurückbehaltung besteht für das Partnerunternehmen ausschließlich, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.h
Sollte das Partnerunternehmen in Zahlungsrückstand geraten, hat ATOBU das Recht, die Ausführung weiterer Dienstleistungen einzustellen und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
6.0 Geheimhaltung und Datenschutz
6.a
Alle an der Geschäftsbeziehung beteiligten Parteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzuleiten.
6.b
Die beteiligten Parteien bekennen sich zur Einhaltung der bestehenden Datenschutzgesetze und verpflichten sich insbesondere, die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen.
6.c
ATOBU verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeiten. Detaillierte Angaben zur Art und Weise der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von ATOBU nachzulesen.
7.0 Haftung
7.a
ATOBU haftet gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung vertraglicher Pflichten.
7.b
Die Haftungsverpflichtung von ATOBU für Schäden ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt. Für indirekte Schäden haftet ATOBU ebenfalls nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der oben genannten Personen beruhen.
7.c
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht bei Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
7.d
Falls die Haftung von ATOBU ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dieser Ausschluss oder diese Beschränkung auch auf die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Angestellten.
7.e
ATOBU trägt keine Verantwortung für Pflichtverletzungen, die im Rahmen der Beziehungen zwischen Anfragern und Partnerunternehmen oder anderen Dritten entstehen, sofern ATOBU kein eigenes Verschulden nachgewiesen wird. Sollte ATOBU dennoch in Anspruch genommen werden, hat der betroffene Nutzer ATOBU von allen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Datenübermittlung an ein Unternehmen erfolgt, das nicht als Partnerunternehmen agiert, aber rechtmäßig Daten von ATOBU erhalten hat.
8.0 Vertragsdauer und Kündigung
8.a
Falls nicht anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis zwischen ATOBU und dem Partnerunternehmen auf unbestimmte Dauer angelegt.
8.b
Sowohl ATOBU als auch das Partnerunternehmen haben das Recht, den Vertrag jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines jeden Monats zu beenden.
8.c
Unberührt von den Regelungen zur ordentlichen Kündigung bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus triftigem Grund bestehen. Ein solcher Grund ist insbesondere gegeben, wenn eine der Parteien erhebliche Vertragspflichten nicht erfüllt oder wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
9.0 Übertragung von Rechten
9.a
ATOBU behält sich vor, alle oder Teile der Rechte und Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen ohne Vorankündigung auf Dritte zu übertragen.
9.b
Falls ATOBU entscheidet, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an einen Dritten zu übertragen, steht dem Partnerunternehmen das Recht zu, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Übertragung zu beenden.
10.0 Änderung und Anpassung der AGB und Konditionen
10.a
ATOBU behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, falls die Änderungen den Partnerunternehmen zumutbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn keine wesentlichen Nachteile entstehen, gesetzliche Anforderungen dies erfordern oder neue Service- und Leistungsmerkmale integriert werden, die eine Anpassung der Bestimmungen notwendig machen.
10.b
Änderungen der AGB werden den Partnerunternehmen mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Akzeptiert ein Partnerunternehmen die geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, gelten die neuen AGB als angenommen. ATOBU wird in der Ankündigung auf diese Frist und die Rechtsfolgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen.
10.c
ATOBU ist berechtigt, die Konditionen für ihre Leistungen, einschließlich der Preise, angemessen anzupassen, wenn ohne eine solche Anpassung die Leistungserbringung unzumutbar wäre. Dies trifft insbesondere bei signifikanten Änderungen der Kostenstruktur zu. ATOBU wird in der Ankündigung dieser Preisänderungen die Gründe für die Anpassung transparent darlegen.
10.d
Die Ankündigung von Preisänderungen erfolgt mindestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail an die Hauptkontaktperson des Partnerunternehmens. Wird der Preisanpassung nicht innerhalb von vier Wochen in Textform widersprochen, gilt sie als akzeptiert. ATOBU wird diese Zustimmung in der Ankündigung explizit erwähnen.
11.0 Schlussbestimmungen
11.a
Der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von ATOBU in Freiburg im Breisgau.
11.b
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht sind hierbei ausgeschlossen.
11.c
Sollte eine Klausel dieser AGB oder eines sonstigen Vertrages zwischen ATOBU und einem Partnerunternehmen unwirksam werden oder unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.d
Im Falle einer unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke gelten die gesetzlichen Vorschriften anstelle der betreffenden unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen.

Diese AGB treten im Mai 2024 in Kraft.

B: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vertriebskooperationen der ATOBU GmbH (Wohntraumcheck)
WOHNTRAUMCHECK IST EINE MARKE BZW. EIN SERVICE DER ATOBU GMBH.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertriebskooperationen der ATOBU GmbH, Hans-Böckler-Str. 10-12, 46535 Dinslaken (im Folgenden „Wohntraumcheck“ genannt), mit ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Partner“ genannt).
Wohntraumcheck tritt als Makler auf und vermittelt Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter an Endkunden und Unternehmen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich Solaranlagen und andere Produkte rund ums Haus.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Wohntraumcheck stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungen von Wohntraumcheck
Wohntraumcheck übernimmt die Vermittlung von Angeboten und Produkten verschiedener Anbieter an Endkunden und Unternehmen.
Wohntraumcheck präsentiert die Angebote der Partner auf eigenen Plattformen, Websites und weiteren Vertriebskanälen.
Wohntraumcheck ist bemüht, eine größtmögliche Reichweite und Präsentation der Angebote zu erzielen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen bestimmten Vertriebserfolg.
§ 3 Haftungsausschluss und Gewährleistung
Wohntraumcheck übernimmt keinerlei Haftung für die von den Partnern angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Alle Ansprüche hinsichtlich Mängel, Nichtlieferung, fehlerhafter Lieferung oder sonstiger Vertragsverletzungen sind direkt an den jeweiligen Anbieter zu richten.
Wohntraumcheck haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der vermittelten Produkte und Dienstleistungen entstehen.
Wohntraumcheck übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vermittelten Angebote und Informationen.
Wohntraumcheck haftet nicht für die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit der von den Partnern angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Wohntraumcheck ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der Verträge zwischen den Partnern und den Endkunden oder Unternehmen. Alle vertraglichen Ansprüche und Rechte aus diesen Verträgen sind direkt zwischen den Vertragsparteien zu klären.
Wohntraumcheck übernimmt keine Haftung für finanzielle Verluste, entgangene Gewinne, indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der vermittelten Produkte und Dienstleistungen entstehen.
Wohntraumcheck haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch die vermittelten Angebote oder Dienstleistungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verletzungen von Urheberrechten, Patenten, Marken oder anderen Rechten Dritter.
Wohntraumcheck übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Kriege, Aufstände oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Wohntraumcheck verursacht werden.
Jegliche Haftung von Wohntraumcheck für Beratungsfehler oder sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten der Partner
Der Partner stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Angebote korrekt, vollständig und aktuell sind.
Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Vorgaben des Verbraucherschutzes, einzuhalten.
Der Partner stellt Wohntraumcheck von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
Der Partner haftet für alle Schäden, die Wohntraumcheck durch die Verletzung der Pflichten des Partners entstehen, und stellt Wohntraumcheck von allen Ansprüchen frei, die durch solche Verletzungen entstehen.
Der Partner verpflichtet sich, Wohntraumcheck unverzüglich über alle relevanten Änderungen, insbesondere bezüglich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, zu informieren.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertriebskooperation beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch Wohntraumcheck und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart.
Beide Parteien können die Vertriebskooperation jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung der Vertriebskooperation bleiben die Verpflichtungen aus den §§ 3 und 4 sowie alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollen, weiterhin gültig.
Wohntraumcheck behält sich das Recht vor, die Vertriebskooperation mit sofortiger Wirkung zu beenden, falls der Partner gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.
§ 6 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Wohntraumcheck ist berechtigt, personenbezogene Daten der Partner ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu speichern und zu verarbeiten.
Wohntraumcheck verpflichtet sich, alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten der Partner vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Kunden nur in dem Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Verträge erforderlich ist.
§ 7 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertriebskooperation ausgetauscht werden, geheim zu halten und nur für die Zwecke der Kooperation zu verwenden.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vertriebskooperation bestehen.
Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich angesehen werden müssen.
§ 8 Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Können die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden, wird ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) durchgeführt.
Der Schiedsort ist Dinslaken. Die Schiedssprache ist Deutsch.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Dinslaken.
Wohntraumcheck ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner schriftlich mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
Dinslaken, [Datum]

ATOBU GmbH Hans-Böckler-Str. 21c 46535 Dinslaken
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