A: AGB DATENERHEBUNG UND NUTZUNG DES ANGEBOTS
B: AGB VERTRIEBSPARTNERSCHAFT
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ATOBU GmbH
Präambel
Die Vertragspartner akzeptieren mit Abschluss einer Vereinbarung mit ATOBU die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Der besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt. Diese und andere Begrifflichkeiten sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können jederzeit auf der Website https://www.wohntraumcheck.de/agb aufgerufen und ausgedruckt werden.
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der ATOBU GmbH, im Weiteren als „ATOBU“ bezeichnet und den Kunden, von welchen ATOBU Kontaktdaten erhält, im Folgenden „Anfragenden“ genannt, sowie den Firmenkunden, denen ATOBU qualifizierte Anfragen übermittelt, im Folgenden als „Partnerunternehmen“ bezeichnet.
1.2
Diese AGB sind für die Nutzung sämtlicher Websites von ATOBU bindend, unabhängig davon, auf welcher der ATOBU -Websites oder Portalen sich Anfragende oder Partnerunternehmen einloggen, registrieren oder anmelden und für welches Produkt sie sich interessieren. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie durch individuelle Vereinbarungen festgelegt wurden.
1.3
Abweichende Bedingungen von diesen AGB werden nur anerkannt, wenn ATOBU ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Eine bloße Nichtablehnung fremder Bestimmungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Gegenstand
2.1
ATOBU betreibt Online-Kommunikationsmaßnahmen, die es Anfragenden ermöglichen, über Formulare Anfragen zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen in das System einzugeben. Zusätzlich bietet ATOBU weitere Kommunikationskanäle, über die Anfragende Kontakt aufnehmen können, um Angebotsvergleiche anzufordern. ATOBU prüft und vervollständigt diese Anfragen ggf. durch Telefonate mit den Anfragenden und übermittelt dann die qualifizierten Anfragen als Datensätze an passende Partnerunternehmen. Diese kaufen die Anfragen und werden dazu veranlasst, entsprechende Angebote direkt an die Anfragenden zu senden oder diese kaufen die Anfragen, prüfen diese und vermitteln diese an passende Partnerunternehmen weiter. ATOBU wählt Partnerunternehmen aus, die sich für den Ankauf und die Übermittlung von Anfragen angemeldet haben und dafür ein vereinbartes Entgelt zahlen. Außerdem kann ATOBU weitere Anbieter und Partnerunternehmen dazu auffordern, Angebote abzugeben. Die Anzahl der Partnerunternehmen, an die eine Anfrage weitergeleitet wird, ist auf maximal 10 begrenzt, und ATOBU entscheidet eigenständig darüber, an wie viele Partnerunternehmen eine Anfrage vermittelt wird.
2.2
Die an ATOBU angetragenen Daten werden durch die Anfragenden im Rahmen eines unentgeltlichen Auftrags übermittelt. ATOBU ist nicht dafür verantwortlich, dass die gewünschten Aufträge zustande kommen oder erfolgreich ausgeführt werden. Die Anfragen werden anhand der vom Anfragenden bereitgestellten Angaben im Formular qualifiziert und an die jeweiligen Partnerunternehmen verkauft und übermittelt.
2.3
ATOBU übernimmt lediglich die telefonische Qualifizierung, den Verkauf und die Weitergabe der Anfrage an geeignete Partnerunternehmen. ATOBU kann nicht überprüfen, ob die Angaben des Anfragenden zutreffend und vollständig sind.
2.4
Das Einreichen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden dient lediglich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und stellt keine verbindliche Vertragserklärung gegenüber den anbietenden Partnerunternehmen dar. Der Anfragende entscheidet nach Erhalt der entsprechenden Angebote, ob und an welche Firma er den Auftrag vergeben möchte. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anfragenden und den Partnerunternehmen kommt nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.
2.5
ATOBU behält sich das Recht vor, einzelne Funktionen ihres Internetdienstes kontinuierlich zu aktualisieren oder anzupassen, gegebenenfalls auch einzuschränken. Ebenso behält sie sich vor, die angebotenen Dienste auf den ATOBU-Websites zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.
2.6
ATOBU kann aufgrund technischer Unmöglichkeiten keine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Websites garantieren. Die Partnerunternehmen erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsprobleme sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle oder Störungen der Telekommunikationsnetze die Funktionalität der ATOBU -Websites und der angebotenen Dienste beeinträchtigen können.
2.7
Es ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ATOBU untersagt, Inhalte der ATOBU -Websites zu kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1
Um von den Dienstleistungen von ATOBU Gebrauch zu machen, müssen Partnerunternehmen sich anmelden. Diese Anmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, einschließlich telefonisch, per Fax, über ein Formular, per E-Mail oder über das von ATOBU bereitgestellte Registrierungssystem. Der Vertrag kommt zustande, wenn ATOBU (i) eine Auftragsbestätigung sendet, (ii) die Parteien einen Vertrag abschließen, oder (iii) spätestens mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.
3.2
Die Anmeldung ist kostenfrei, jedoch behält sich ATOBU das Recht vor, die Anmeldung an weitere Bedingungen wie z.B. eine Bonitätsprüfung zu knüpfen.
3.3
Die Registrierung ist ausschließlich für Unternehmen erlaubt, die gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) rechtmäßig Waren und/oder Dienstleistungen geschäftlich anbieten. Durch die Registrierung bei ATOBU stimmt das Partnerunternehmen einer Vereinbarung zu, die sicherstellt, dass es über eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument verfügt und alle erforderlichen Versicherungen und Genehmigungen besitzt. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, nur Arbeiten auszuführen, für die es qualifiziert ist, und die Standards seiner Branche einzuhalten. Es wird erwartet, dass das Partnerunternehmen Anfragen zeitnah bearbeitet und qualitativ hochwertige Arbeit liefert.
3.4
Die Registrierung als Partnerunternehmen steht natürlichen und juristischen Personen offen, unterliegt jedoch der Genehmigung durch ATOBU. Für juristische Personen sind genaue Angaben zu den Vertretungsverhältnissen erforderlich.
3.5
Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen dieser Daten unverzüglich an ATOBU zu melden.
3.6
ATOBU kann den registrierten Partnerunternehmen Benutzernamen und Passwörter zuweisen oder diesen erlauben, diese selbst zu wählen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Benutzernamen oder Passwörter, und das Partnerunternehmen ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
3.7
Jedes Partnerunternehmen darf sich nur einmal registrieren. ATOBU behält sich das Recht vor, Mehrfachregistrierungen zu löschen.
3.8
Eine erfolgreiche Registrierung als Partnerunternehmen begründet keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von ATOBU. ATOBU kann die Mitgliedschaft von Partnerunternehmen beenden, wenn diese wiederholt gegen ihre Verpflichtungen verstoßen.
3.9
Durch die Registrierung bei ATOBU versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben noch zahlungsunfähig zu sein. Im Falle einer solchen Situation verpflichtet sich das Partnerunternehmen, ATOBU unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
4. Leistungen von ATOBU
4.1 Verpflichtungen der Partnerunternehmen
4.1.1
Es ist erforderlich, dass die Partnerunternehmen ATOBU eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Alle Mitteilungen und Anfragen seitens ATOBU an das Partnerunternehmen werden an diese E-Mail-Adresse gesendet, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zu einer strengeren Form. Das Partnerunternehmen muss sicherstellen, dass die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten Nachrichten ordnungsgemäß empfangen werden und nicht zurückgewiesen werden, beispielsweise aufgrund von Speicherkapazitätsüberschreitungen oder Aktivierung von Spam-Filtern.
4.1.2
Die Nutzung des Online-Dienstes von ATOBU darf ausschließlich mit herkömmlichen Programmen oder gegebenenfalls von ATOBU bereitgestellter Software erfolgen. Die Verwendung automatisierter Software, wie z. B. Skript-Programmen, ist nicht gestattet, es sei denn, ATOBU hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn diese Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
4.2 Datenübermittlung und Verfügbarkeit
4.2.1
Anfragen werden im Benutzeraccount im Leadportal zur Verfügung gestellt. Dazu wird eine E-Mail Benachrichtung an eine vom Partnerunternehmen bereitgestellte E-Mail-Adresse gesendet. Darüber hinaus können die Daten auch über eine API zur Verfügung gestellt werden. ATOBU kann die Funktionalität der Schnittstelle nur insoweit gewährleisten, als diese im direkten Einflussbereich von ATOBU liegt. Das Partnerunternehmen ist daher verpflichtet, den korrekten Empfang der Daten selbst zu überprüfen, insbesondere durch Vergleich mit den parallel per E-Mail versendeten Anfragedaten. ATOBU stellt monatliche Berichte mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung, um sowohl die Rechnung als auch die vollständige Übermittlung aller Anfragen zu ermöglichen.
4.3 Weitergabe von Anfragen
4.3.1
Die Partnerunternehmen sind sich bewusst, dass ATOBU Anfragen auch anderen Partnerunternehmen zur Verfügung stellt. Es besteht jedoch keine Exklusivität hinsichtlich der übermittelten Anfragen und der enthaltenen Daten, es sei denn, dies wurde anders vereinbart. Die Anzahl der Empfänger einer Anfrage eines einzelnen Anfragenden ist jedoch vertraglich auf maximal 10 Partnerunternehmen begrenzt.
4.4 Rechte der Partnerunternehmen
4.4.1
Alle Partnerunternehmen haben das Recht, die Anfragen mit den von ATOBU erhobenen und erstellten Daten gemäß ihrer jeweiligen Vereinbarung zu bestellen und zu erwerben. Sobald Anfragen von ATOBU erhalten und geprüft wurden, werden sie nach positiver Überprüfung unverzüglich an Partnerunternehmen weitergeleitet.
4.4.2
Die Partnerunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfragen zu nutzen. Die Weiterleitung an nicht von ATOBU autorisierte Dritte sowie die darüber hinausgehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde vertraglich anders vereinbart. Insbesondere ist es den Partnerunternehmen nicht gestattet, Leads weiterzuverkaufen.
4.5 Gewährleistung und Reklamation von Anfragen
4.5.1
ATOBU gewährleistet den Partnerunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen, sofern diese von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt wurden. Dies stellt eine vertragliche Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
4.5.2
Bei nicht vertragsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen haben die Partnerunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB. Das Partnerunternehmen muss die betreffende Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unter Angabe der korrekten Anfragen-ID und eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 Abs. 1 HGB ordnungsgemäß per E-Mail an service@atobu.de reklamieren.
4.5.3
Ein Reklamationsgrund besteht nur bei solchen Leads, wenn der Lead dem angefragten Postleitzahlengebiet nicht entspricht oder die angegebene Telefonnummer nicht richtig oder nicht vergeben ist.
4.5.4
Sollte die Telefonnummer des Anfragenden nachweislich nicht korrekt sein, gilt eine längere Rügefrist von 6 Monaten. In diesem Fall muss das Partnerunternehmen unverzüglich nach Kenntnisnahme eine Mitteilung an ATOBU senden, um eine Korrektur zu ermöglichen. Die Reklamationsgründe müssen vom Partnerunternehmen nachgewiesen werden. Bei einer berechtigten Reklamation kann ATOBU nach eigenem Ermessen eine Nachbesserung vornehmen, die Anfrage durch eine kostenlose Ersatzanfrage ersetzen, eine Stornierung vornehmen oder die Rechnung gutschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4.5.5
ATOBU ist bestrebt, Scheinanfragen zu erkennen und gegebenenfalls zu filtern. Jedoch kann ATOBU nicht garantieren, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Aus Kulanz gewährt ATOBU den Partnerunternehmen im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit. Es ist jedoch zu beachten, dass ATOBU nicht sicherstellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
4.6 Vergütung
4.6.1
Die Vergütung für übermittelte Anfragen erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Anfragenden und dem Partnerunternehmen kommt. Die Anfragen werden in Form von Datensätzen erworben, wobei das Partnerunternehmen die vereinbarten Preise je übermittelter Anfrage zu zahlen hat. Die Anzahl der Anfragen kann je nach vertraglicher Vereinbarung eine Mindestbestellmenge oder eine feste Bestellmenge darstellen und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
4.6.2
Rechnungen werden von ATOBU per E-Mail an das Partnerunternehmen verschickt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung erfolgt gemäß der bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsmethode. Bei vereinbartem Lastschriftverfahren muss das Partnerunternehmen stets für ausreichende Deckung sorgen. Eine Rücklastschrift berechtigt ATOBU zur Berechnung einer Transaktionskostenpauschale in Höhe von 25 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern kein Verschulden seitens ATOBU vorliegt.
4.6.3
Das Partnerunternehmen gerät 5 Tage nach Erhalt einer Rechnung in Verzug.
4.6.4
Gegen Entgeltforderungen von ATOBU kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4.6.5
ATOBU ist berechtigt, Dritte mit dem Inkassomanagement zu beauftragen und die erforderlichen Daten an diese weiterzugeben. Außerdem ist ATOBU berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.
4.7
Jede Handlung, die die Infrastruktur von ATOBU in ihrer Funktionalität beeinträchtigt, ist untersagt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Die Preise für die Dienstleistungen von ATOBU basieren auf den jeweils aktuellen Preislisten und können von ATOBU jederzeit angepasst werden.
5.2
Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3
ATOBU stellt den Partnerunternehmen monatlich eine Rechnung über die erbrachten Dienstleistungen aus.
5.4
Die Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, soweit keine Vorkassenleistung (Regelfall) vereinbart ist.
5.5
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist ATOBU berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5.6
Das Partnerunternehmen kann eine Aufrechnung nur dann vornehmen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.7
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partnerunternehmen nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.8
Kommt das Partnerunternehmen mit einer Zahlung in Verzug, ist ATOBU berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
6.1
Beide Parteien verpflichten sich dazu, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
6.2
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
6.3
Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet ATOBU personenbezogene Daten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von ATOBU zu finden.
7. Haftung
7.1
ATOBU haftet gegenüber Unternehmen (gemäß § 14 BGB) mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit dieser Personen haftet ATOBU bei Verletzung von Vertragspflichten.
7.2
Die Haftung von ATOBU ist, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von ATOBU.
7.3
Die genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.
7.4
Wenn und soweit die Haftung von ATOBU beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
7.5
ATOBU ist nicht für Pflichtverletzungen verantwortlich, die im Rahmen eines etwaigen Schuldverhältnisses zwischen Anfragendem und Partnerunternehmen auftreten, sofern ATOBU kein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Im Falle einer dennoch erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer dafür verantwortlich, ATOBU von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen besteht, an das ATOBU die Daten berechtigterweise weitergegeben hat.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird der Vertrag zwischen ATOBU und dem Partnerunternehmen auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum 15. eines jeden Monats oder zum Monatsende kündigen.
8.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die Insolvenz der anderen Partei beantragt oder eröffnet wird.
9. Übertragung von Rechten auf Dritte
9.1 ATOBU behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, ohne eine Ankündigungsfrist einzuhalten.
9.2 Sollte ATOBU die Rechte und Pflichten vollständig oder teilweise auf einen Dritten übertragen, hat das Partnerunternehmen das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Übergangs zu beenden.
10. Änderung und Anpassung der AGB und Konditionen von ATOBU
10.1
ATOBU behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für die Partnerunternehmen zumutbar ist. Zumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen keine wesentlichen Nachteile für die Vertragspartner mit sich bringen, die zugrundeliegende Rechtslage dies erfordert oder neue Liefer- und Leistungsmerkmale hinzukommen, die neue oder zusätzliche Regelungen erfordern.
10.2
Änderungen werden den Partnerunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Sofern das Partnerunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Le ATOBU verpflichtet sich zudem, in der Mitteilung der neuen AGB auf die genannte Frist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
10.3
ATOBU ist berechtigt, die Lieferkonditionen, insbesondere die Leadpreise, nach billigem Ermessen anzupassen und die ausgewiesenen Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung für ATOBU unzumutbar ist. Dies kann insbesondere bei deutlich veränderten Kostenstrukturen der Fall sein, worauf bei der Ankündigung der Preisänderung transparent eingegangen wird.
10.4
ATOBU wird dem Partnerunternehmen die Preisänderung mindestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail ankündigen, unter Verwendung der uns mitgeteilten E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson. Sofern das Partnerunternehmen der Preiserhöhung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung in Textform widerspricht, gilt dies als Einverständnis zur angekündigten Preiserhöhung. Diese Einverständniserklärung wird ATOBU in der Preisänderungsankündigung gesondert hervorheben.
11. Schlussbestimmungen
11.1
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von ATOBU.
11.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.3
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Partnerunternehmen und ATOBU als unwirksam herausstellen oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.4
Für den Fall einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt das Gesetz an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Regelungslücke.
Stand: August 2024
Diese AGB treten im Mai 2024 in Kraft.
B: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vertriebskooperationen der ATOBU GmbH (Wohntraumcheck)
WOHNTRAUMCHECK IST EINE MARKE BZW. EIN SERVICE DER ATOBU GMBH.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertriebskooperationen der ATOBU GmbH, Hans-Böckler-Str. 10-12, 46535 Dinslaken (im Folgenden „Wohntraumcheck“ genannt), mit ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Partner“ genannt).
Wohntraumcheck tritt als Makler auf und vermittelt Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter an Endkunden und Unternehmen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich Solaranlagen und andere Produkte rund ums Haus.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Wohntraumcheck stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungen von Wohntraumcheck
Wohntraumcheck übernimmt die Vermittlung von Angeboten und Produkten verschiedener Anbieter an Endkunden und Unternehmen.
Wohntraumcheck präsentiert die Angebote der Partner auf eigenen Plattformen, Websites und weiteren Vertriebskanälen.
Wohntraumcheck ist bemüht, eine größtmögliche Reichweite und Präsentation der Angebote zu erzielen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen bestimmten Vertriebserfolg.
§ 3 Haftungsausschluss und Gewährleistung
Wohntraumcheck übernimmt keinerlei Haftung für die von den Partnern angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Alle Ansprüche hinsichtlich Mängel, Nichtlieferung, fehlerhafter Lieferung oder sonstiger Vertragsverletzungen sind direkt an den jeweiligen Anbieter zu richten.
Wohntraumcheck haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der vermittelten Produkte und Dienstleistungen entstehen.
Wohntraumcheck übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vermittelten Angebote und Informationen.
Wohntraumcheck haftet nicht für die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit der von den Partnern angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Wohntraumcheck ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der Verträge zwischen den Partnern und den Endkunden oder Unternehmen. Alle vertraglichen Ansprüche und Rechte aus diesen Verträgen sind direkt zwischen den Vertragsparteien zu klären.
Wohntraumcheck übernimmt keine Haftung für finanzielle Verluste, entgangene Gewinne, indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der vermittelten Produkte und Dienstleistungen entstehen.
Wohntraumcheck haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch die vermittelten Angebote oder Dienstleistungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verletzungen von Urheberrechten, Patenten, Marken oder anderen Rechten Dritter.
Wohntraumcheck übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Kriege, Aufstände oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Wohntraumcheck verursacht werden.
Jegliche Haftung von Wohntraumcheck für Beratungsfehler oder sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten der Partner
Der Partner stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Angebote korrekt, vollständig und aktuell sind.
Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Vorgaben des Verbraucherschutzes, einzuhalten.
Der Partner stellt Wohntraumcheck von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
Der Partner haftet für alle Schäden, die Wohntraumcheck durch die Verletzung der Pflichten des Partners entstehen, und stellt Wohntraumcheck von allen Ansprüchen frei, die durch solche Verletzungen entstehen.
Der Partner verpflichtet sich, Wohntraumcheck unverzüglich über alle relevanten Änderungen, insbesondere bezüglich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, zu informieren.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertriebskooperation beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch Wohntraumcheck und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart.
Beide Parteien können die Vertriebskooperation jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung der Vertriebskooperation bleiben die Verpflichtungen aus den §§ 3 und 4 sowie alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollen, weiterhin gültig.
Wohntraumcheck behält sich das Recht vor, die Vertriebskooperation mit sofortiger Wirkung zu beenden, falls der Partner gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.
§ 6 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Wohntraumcheck ist berechtigt, personenbezogene Daten der Partner ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu speichern und zu verarbeiten.
Wohntraumcheck verpflichtet sich, alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten der Partner vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Kunden nur in dem Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Verträge erforderlich ist.
§ 7 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertriebskooperation ausgetauscht werden, geheim zu halten und nur für die Zwecke der Kooperation zu verwenden.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vertriebskooperation bestehen.
Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich angesehen werden müssen.
§ 8 Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Können die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden, wird ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) durchgeführt.
Der Schiedsort ist Dinslaken. Die Schiedssprache ist Deutsch.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Dinslaken.
Wohntraumcheck ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner schriftlich mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
Dinslaken, 01.01.2023
ATOBU GmbH Hans-Böckler-Str. 21c 46535 Dinslaken